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Datum: 13.03.2024

Bebauungsplan Nr. 11 - 11. Änderung »Heineberg« in der Kernstadt Brakel

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlichung gem. § 3 Absatz 2 BauGB

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 19.10.2023 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen.

Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung wird in der Zeit vom

02. April bis 03. Mai 2024 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienststunden veröffentlicht; um vorherige telefonische oder elektronische Anmeldung und Terminabstimmung (Herrn Bernd Bohnenberg, Telefon 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koßmann, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de) bei Inanspruchnahme der öffentlichen Auslegung an genannter Stelle wird gebeten.

Der Bebauungsplan als solcher der Innenentwicklung mit einer hinreichend geringen Grundfläche soll nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden; diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung und die zu veröffentlichenden Unterlagen sind neben der üblichen Veröffentlichung im Internet auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung zusätzlich durch folgende leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit verfügbar: öffentliche Auslegung an o.g. Stelle (Stadtverwaltung Brakel).

Das Plangebiet befindet sich südlich der „Berliner Straße“ und nördlich des „Heinefelder Wegs“ in der Kernstadt Brakel.

Es ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 11 das Flurstück 832 (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehend aufgeführte Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Die Bekanntmachung der Veröffentlichung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.

Brakel, den 28.02.2024

Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel