Volltextsuche
Es wurden 477 Treffer gefunden
Corona-Schuitzverordnung gültig ab 15.07.2020
... in häuslicher Gemeinschaft leben; Umgangsrechte sind uneingeschränkt zu beachten. (3) Andere Ansammlungen und Zusammenkünfte von Personen im öffentlichen Raum sind bis auf weiteres unzulässig; ausgenommen sind: 1 ...
CoronaSchVO ab 16. September 2020_Lesefassung
... aus betreuungsrelevanten Gründen oder 5. in allen übrigen Fällen um eine Gruppe von höchstens zehn Personen handelt. Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen in häuslicher Gemeinschaft leben ...
200831_CoronaSchVO vom 31.08.2020_ÄndMod
... aus betreuungsrelevanten Gründen oder 5. in allen übrigen Fällen um eine Gruppe von höchstens zehn Personen handelt. Satz 1 Nummer 1 und 3 bis 5 gilt unabhängig davon, ob die Betroffenen in häuslicher Gemeinschaft leben ...
Fassung CoronaSchVO ab 19.06.2020
... in häuslicher Gemeinschaft leben; Umgangsrechte sind uneingeschränkt zu beachten. (3) Andere Ansammlungen und Zusammenkünfte von Personen im öffentlichen Raum sind bis auf weiteres unzulässig; ausgenommen sind: 1 ...
200610_Fassung CoronaSchVO ab 15.06.2020
... in häuslicher Gemeinschaft leben; Umgangsrechte sind uneingeschränkt zu beachten. (3) Andere Ansammlungen und Zusammenkünfte von Personen im öffentlichen Raum sind bis auf weiteres unzulässig; ausgenommen sind: 1 ...
200529_Fassung CoronaSchVO ab 30.05.2020_ÄndMod
... in häuslicher Gemeinschaft leben; Umgangsrechte sind uneingeschränkt zu beachten. (3) Andere Ansammlungen und Zusammenkünfte von Personen im öffentlichen Raum sind bis auf weiteres unzulässig; ausgenommen sind: 1 ...
200529_Fassung CoronaSchVO ab 30.05.2020
... in häuslicher Gemeinschaft leben; Umgangsrechte sind uneingeschränkt zu beachten. (3) Andere Ansammlungen und Zusammenkünfte von Personen im öffentlichen Raum sind bis auf weiteres unzulässig; ausgenommen sind: 1 ...