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10.12.2021

Einziehung einer öffentlichen Teilfläche

Gem. § 7 des zzt. gültigen Straßen- und Wegegesetzes NRW wird hiermit die Absicht bekanntgemacht, die auf dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu erkennende öffentliche Teilfläche im Stadtbezirk Riesel einzuziehen, da dieser Straßenbereich keine Verkehrsbedeutung mehr hat.