10.12.2021
Einziehung einer öffentlichen Teilfläche
Gem. § 7 des zzt. gültigen Straßen- und Wegegesetzes NRW wird hiermit die Absicht bekanntgemacht, die auf dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu erkennende öffentliche Teilfläche im Stadtbezirk Riesel einzuziehen, da dieser Straßenbereich keine Verkehrsbedeutung mehr hat.