Grundsätzlich können im Rahmen der Sozialhilfegewährung Leistungen gewährt werden:
Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
Voraussetzungen
Der Antragsteller ist hier gemeldet und/oder hält sich hier auf und erfüllt die einkommens-, vermögens- und sonstigen Voraussetzungen für eine Hilfegewährung.