Hygieneregeln beim Besuch des Wahllokales
Um die Hygienevorschriften der Coronaschutz-Verordnung einhalten zu können, möchte das Wahlamt der Stadt Brakel darauf hinweisen, dass der Zutritt in die Wahllokale am Wahlsonntag, 13. September 2020, "grundsätzlich" nur mit einem Mund-Nasen-Schutz möglich ist. Im Eingang des Wahlraumes wird Desinfektionsmittel für die Handdesinfektion zur Verfügung gestellt. Wählerinnen und Wähler werden zudem gebeten, möglichst einen eigenen Stift mit ins Wahllokal zu bringen.