Inhalt
02.07.2021

3. Änderung vom 02.07.2021 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel vom 06.12.2017

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West-falen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666) und der §§ 2, 4, 6, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (KAG NRW) (GV. NW. S. 712, SGV. NW. 610) in der Verbindung mit der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungsatzung) vom 06.12.2017, in der jeweils zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel in seiner Sitzung am 01.07.2021 folgende 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 06.12.2017 beschlossen: