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Anerkennung der Vaterschaft

Der Vater eines Kindes kann mit Zustimmung der Mutter die Vaterschaft zu diesem Kind anerkennen; dies kann vor oder nach der Geburt erfolgen. An diese Anerkennung sind eine Reihe von Rechten und Pflichten gebunden. Außer dem Standesamt sind hierfür auch die Jugendämter zuständig.