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Wahlvorschläge für die Ratswahl

Um Wahlvorschläge für die am 13.09.2020 stattfindende Wahl zum Rat der Stadt Brakel einzureichen, sind gemäß den Vorgaben der Kommunalwahlordnung (KWahlO) verbindlich vorgeschriebene Vordrucke zu verwenden, und zwar:

Partei oder Wählergemeinschaft

  • Niederschrift über die Mitglieder-/ Vertreter-/ Wahlberechtigtenversammlung
    nach den Mustern der Anlage 9a KWahlO
  • Versicherung an Eides statt
    nach den Mustern der Anlage 10a KWahlO
  • Wahlvorschlag für die Wahl im Wahlbezirk
    nach dem Muster der Anlage 11a KWahlO
    (je Wahlbezirk ein separater Vordruck erforderlich)
  • Wahlvorschlag für die Wahl aus der Reserveliste
    nach dem Muster der Anlage 11b KWahlO

sofern noch nicht im Rat/Kreistag/Landtag oder Bundestag vertreten, zusätzlich erforderlich:

  • 3 Unterstützungsunterschriften je Wahlbezirk
    nach dem Muster der Anlage 14a KWahlO
  • 9 Unterstützungsunterschriften für die Reserveliste
    nach dem Muster der Anlage 14b KWahlO
  • Nachweis der Wahl des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes nach demokratischen Grundsätzen
  • schriftliche Satzung und Programm (Alternativ: die Bestätigung der zuständigen Behörde, dass der Nachweis ihr gegenüber geführt worden ist)

Einzelbewerber/in

Gemäß § 24 KWahlO wurde durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Brakel zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.

Auf die im Wahlvorschlagsverfahren zu beachtenden Wahlrechtsvorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung weise ich besonders hin.

Ein Abdruck der Einteilung des Wahlgebietes der Stadt Brakel in Wahlbezirke in der Fassung des Wahlausschussbeschlusses vom 13. Februar 2020 ist zu Ihrer weiteren Information hier beigefügt.

Bei Bedarf stellen wir Ihnen die Vordrucke gerne auch in Papierform oder per Mail zur Verfügung.

Zugelassene Wahlvorschläge

Hier finden Sie zur Kommunalwahl 2020 zugelassenen Wahlvorschläge.
05.06.2020